Unser Ziel

Ziel unserer Kampagne WIR BRAUCHEN BLUMEN! ist der Schutz der biologischen Vielfalt (= Biodiversität), der wunderbaren Vielfalt des Lebens auf der Erde. Das komplexe Zusammenspiel von vielfältigen Lebensräumen, Arten und genetischer Vielfalt innerhalb der einzelnen Arten ist die Basis für unsere Gesundheit, für unser Wohlergehen. Wir sind ein Teil der Natur, die es zu schützen gilt. 

 

Unsere erste Petition

Unsere erste Petition gilt der Verankerung der RECHTE DER NATUR im Grundgesetz gemäß dem vom NETZWERK RECHTE DER NATUR erarbeiteten “Vorschlag zur Überarbeitung des Grundgesetzes” (Stand: 22. April 2022). 

Demzufolge sollte oben erwähnter Art. 20a Grundgesetz (GG) zukünftig wie folgt lauten (fett = neu):

Jedes Lebewesen hat seine naturgegebene Würde und das Recht - im Rahmen natürlicher Kreisläufe, Nahrungsketten und Biotope -, seiner Natur nach zu leben.
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die Rechte der Natur, die natürlichen Lebensgrundlagen, die Pflanzen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.

Die Verankerung der RECHTE DER NATUR im Grundgesetz könnte unseres Erachtens zum - im wahrsten Sinne des Wortes - notwendigen, die Not wendenden Umdenken im Sinne von „für die Natur – inklusive der Spezies Mensch“ führen. Sie könnte eine breite Beteiligung am Mitdenken in diese neue Richtung initiieren und dadurch die Demokratisierung unserer Gesellschaft stärken. Der ökologische Transformationsprozess kann nur gelingen, wenn wir alle seine Bedeutung anerkennen und daran mitwirken (können).

 

Petitionstext

Adressat*innen
● Steffi Lemke, Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
● Dr. Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz
● Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz
● Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft


Petitionstitel
RECHTE DER NATUR im Grundgesetz verankern!
 

Forderungsteil
Wir fordern, RECHTE DER NATUR im Grundgesetz (GG) zu verankern, damit wir Bürger*innen in Zukunft juristisch für die Natur eintreten können.

Bislang wird die Natur im GG als Rechtsobjekt (des staatlichen Umweltschutzes) begriffen [s. Art. 20a Grundgesetz (GG)] – ganz anders als Menschen und Unternehmen, die als Rechtssubjekte behandelt werden. Sobald Ökosysteme als Rechtssubjekte gelten, können wir uns vor Gericht für sie stark machen.
 

“Warum ist das wichtig?”-Teil
Der Klimaschutz-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 macht es deutlich: Die Karlsruher Richter stellten fest, dass die Bundesrepublik nicht genug getan hat, um die selbst gesteckten Ziele beim Klimaschutz zu erreichen. Für den Erfolg der Klage war es essentiell, dass das Gericht Menschen in ihren Rechten verletzt sah.
 

Das ist natürlich zunächst einmal vollkommen richtig und wichtig. Doch wir wünschen uns ein weitreichenderes Denken, ein Umdenken im Sinne von „für die Natur – inklusive der Spezies Mensch“.


In Ecuador genießt die Natur seit 2008 Verfassungsrechte. Dort wurde beschlossen, dass die Natur ein Recht auf Existenz, Erhalt und Regeneration hat. Die Natur wird hier also nicht als eine Sache angesehen, die dem Menschen dient, sondern als ein eigenständiges lebendiges System. Menschen werden als ein Teil dieses Systems betrachtet.
 

Was die Möglichkeit angeht, RECHTE DER NATUR einzuklagen, heißt es in der ecuadorianischen Verfassung: „Alle Personen, Gemeinschaften, Völker und Nationen können die öffentlichen Behörden auffordern, die Rechte der Natur durchzusetzen. […] Der Staat schafft Anreize für natürliche und juristische Personen sowie für Gemeinschaften, die Natur zu schützen und die Achtung gegenüber allen Bestandteilen jedes Ökosystems zu fördern.“


Das führte 2021 erstmalig dazu, dass durch die Klage einer Kleinbäuerin Pläne zum Kupfer- und Goldabbau in Ecuador gestoppt wurden, um die rein profitorientierte Ausbeutung von Bodenschätzen zu verhindern.


In Europa ist Spanien Vorreiter in Sachen RECHTE DER NATUR. Im September 2022 wurde die Salzwasserlagune Mar Menor als eigenes Rechtssubjekt anerkannt und so zum ersten Ökosystem in Europa mit eigenen Rechten erklärt.
 

Der Vorteil von Rechten ist, dass sie durchgesetzt werden können. Momentan sind die Möglichkeiten in Deutschland, sich auf juristischem Weg für Umweltschutz einzusetzen, sehr begrenzt. Erst wenn der Natur Rechte eingeräumt werden, könnte - wie in Ecuador - jede*r im Namen eines bedrohten Ökosystems klagen.


Massive Eingriffe in oder gar die Zerstörung von Ökosystemen, die die biologische Vielfalt bedrohen, dürfen nicht weiterhin nur aus dem Blickwinkel von Menschen oder Unternehmen juristisch bewertet werden. Die Natur braucht unsere Stimme! Wir müssen sie für die Natur erheben – auch und gerade vor Gericht. 

Die Petition ist Teil der größeren Naturschutz-Kampagne “WIR BRAUCHEN BLUMEN! - Eine bundesweite Kampagne für biologische Vielfalt. Mehr Infos dazu findet ihr hier: [Link]

 

Projektträger:
Natur-Kampagnen gUG (haftungsbeschränkt)
Batya-Barbara Simon (Geschäftsführerin)
Waldböckelheimer Straße 24
55595 Bockenau
 

Quellen:
Texte und Bücher, TV-Dokumentation:
Adloff, Frank und Busse, Tanja (Hrsg.): Welche Rechte braucht die Natur?, Wege aus dem
Artensterben, Bonn 2022
Czupor, Karina: Die Rechte der Natur ins Grundgesetz, Blog des Zentrums für Interdisziplinäre
Nachhaltigkeitsforschung, 02/2024
Dr. Eichholz, Reinald: Die Würde der Natur gehört ins Grundgesetz, 12.02.2024
Fiebig, Peggy: Klimaschutz per Gericht Natur als Rechtssubjekt, deutschlandfunk, 12.11.2021
Haas, Michaela: Der Fluss, der gegen seine Verschmutzung klagt, 1. Juni 2022
Rechte der Natur, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht,
Hamburg
Wesche, Tilo: Die Rechte der Natur, Vom nachhaltigen Eigentum, Berlin 2023
Können Robben vor Gericht ziehen? ARD-Mediathek
 

 

Unser Forderungskatalog

Um unser Ziel “Schutz der biologischen Vielfalt!” erreichen zu können, werden wir sukzessive weitere Petitionen einreichen. Wir haben eine Liste erstellt, in der wir unsere Forderungen zum Erhalt der Biodiversität zusammengefasst haben; vorrangig sind für uns die Einführung eines Biodiversitätsgesetzes und von Biodiversitätszertifikaten, die Erstellung eines großräumigen Renaturierungsplans zwecks Wiederherstellung von Ökosystemleistungen und Artenvielfalt, die Einführung eines Flächenspargesetzes und das gesetzliche Verbot von chemisch-synthetischen Pestiziden.

Unser Forderungskatalog im Einzelnen …

  • die Umsetzung der EU-Renaturierungsverordnung;
  • die Einführung eines Biodiversitätsgesetzes (analog zum Klimaschutzgesetz);
  • die Einführung von Biodiversitäts-Zertifikaten;
  • die Verabschiedung eines Sonderrahmenplans „Biodiversität“;
  • die Einführung eines Flächenspargesetzes in allen Bundesländern, das eine erhebliche Begrenzung des Flächenverbrauchs für Siedlungen und Verkehr vorsieht;
  • die Umwandlung von zwei Prozent der bundesdeutschen Landesfläche in Wildnis, in der nur die Natur zu ihrem Recht kommt;
  • die bundesweite und schrittweise Wiedervernässung aller Moore und die damit einhergehende Änderung der Landnutzung der Moorflächen;
  • 50 Prozent der Nord- und Ostsee von menschlicher Nutzung freizuhalten;
  • die Verabschiedung eines neuen Bundeswaldgesetzes, das Natur- und Klimaschutz zum Ziel hat, Kahlschlag, Düngung und Gifteinsatz im Wald verbietet;
  • die Verabschiedung eines Bundesjagdgesetzes, das Tierschutz und Waldnaturschutz (Wald- vor Schalenwild) gewährleistet, das der Gemeinwohlorientierung Vorrang einräumt und das Eigentum als „ökologiepflichtig“ einstuft;
  • das Verbot von Totalherbiziden, die restriktive Regulierung und Verteuerung - mittels einer Abgabe - aller anderen Pestizide, die Einführung einer Abgabe auf synthetische Stickstoffdünger, das Verbot des Einsatzes von chemisch-synthetischen Pestiziden in ökologisch empfindlichen Gebieten und in der Nähe von Kleingewässern;
  • eine angemessene Honorierung landwirtschaftlicher Betriebe, die zur Förderung der biologischen Vielfalt beitragen;
  • die Förderung der Anpflanzung gebietsheimischer (autochthoner) Gehölzstreifen (Bäume und Sträucher), gebietsheimischer Stauden und einjähriger Spontanvegetation an den Rändern von Ackerflächen und artenreicher Brachen;
  • die systematische Anpflanzung heimischer Wildpflanzen im öffentlichen Raum, die Vernetzung von Wildpflanzenlebensräumen, das Verbot des Einsatzes von chemisch-synthetischen Pestiziden auf öffentlichen und privaten Flächen.

 

Zur Umsetzung dieser Forderungen sind neue Planungsformate notwendig, die alle Akteur:innen vor Ort (Landwirtschaft, Gewerbetreibende, Privathaushalte, Kommunalverwaltungen, Vereine) einbinden. Landwirtschaft, Städte und Gemeinden, Unternehmen, wir alle können einen Beitrag zur Erhaltung, Entwicklung und Gesundung der biologischen Vielfalt in Deutschland leisten. Es ist an der Zeit, die RECHTE DER NATUR anzuerkennen und sie in unserer Gesetzgebung auf allen Ebenen zu verankern und durchzusetzen.

Weitere Informationen zum Thema RECHTE DER NATUR und die Grundgesetzinitiative: www.rechte-der-natur.de